Augenkrankheiten

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    sind entweder angeboren oder erworben.

    Die angeborenen Augenkrankheiten sind entweder vererbte Leiden oder Hemmungsmissbildungen (z.B. Spaltbildungen der Iris, Netz- und Aderhaut sowie angeborenes Ochsenauge), auch durch Infektion vor der Geburt hervorgerufen (z.B. Syphilis, Toxoplasmose, Röteln).

    Die erworbenen Augenkrankheiten sind entweder durch Entzündungen, Verletzungen, Geschwülste, Ernährungsstörungen, Vergiftungen oder degenerative Prozesse, besonders im Alter, entstanden oder sie treten als Folge von Allgemeinkrankheiten (z.B. Zuckerkrankheit, Nierenerkrankungen, Rheumatismus) oder neurologischen Erkrankungen auf. Es können auch Prozesse in der Umgebung auf das Auge übergreifen (Geschwülste, Entzündungen der Augenhöhle). Bei Erkrankungen des Auges selbst können Komplikationen auftreten, wie Netzhautablösungen bei Verletzungen oder bei Kurzsichtigkeit, oder Grüner Star bei Abflussbehinderung des Kammerwassers.

    Siehe auch Gefäßhautkrankheiten des Auges.