Auflassungsvormerkung

    Aus WISSEN-digital.de

    dient der Sicherung des Erwerbers; sie schließt einen Zweitverkauf oder eine Belastung des Grundstücks aus. Die Auflassungsvormerkung wird im Grundbuch eingetragen, der Käufer kann so über den Vertragsgegenstand verfügen.