Auflage (Recht)
Aus WISSEN-digital.de
- im Erbrecht rechtliche Verpflichtung des Erben zu einer Leistung, z.B. durch Verfügung im Testament des Erblassers, z.B. Verpflichtung zur Grabpflege.
- im Verwaltungsrecht Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts. Mit dem Verwaltungsakt wird ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen vorgeschrieben.
Kalenderblatt - 6. Dezember
1882 | Carl Millöckers Operette "Der Bettelstudent" wird in Wien uraufgeführt. |
1882 | Die deutsche Kolonialbewegung schafft sich mit der Gründung des "Deutschen Kolonialvereins" ein zentrales Organ. |
1890 | Die Oper "Die Trojaner. Erster Teil – Die Einnahme von Troja" von Hector Berlioz wird in Karlsruhe in der deutschen Fassung uraufgeführt. |