Auflage (Recht)

    Aus WISSEN-digital.de

    1. im Erbrecht rechtliche Verpflichtung des Erben zu einer Leistung, z.B. durch Verfügung im Testament des Erblassers, z.B. Verpflichtung zur Grabpflege.
    2. im Verwaltungsrecht Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts. Mit dem Verwaltungsakt wird ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen vorgeschrieben.