Aufgebot

    Aus WISSEN-digital.de

    Öffentliche, befristete Aufforderung an unbekannte Beteiligte zur Anmeldung von Rechten oder zur Mitteilung von Tatsachen.

    1. Familienrecht: Bis zum 1. Juli 1998 ging der Eheschließung ein Aufgebot durch öffentlichen Aushang des Standesbeamten voran, um bis dahin unbekannt gebliebene Ehehindernisse erkennen zu können. Sie wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen durch die Anmeldung zur Eheschließung ersetzt.
    2. Erbrecht: Nach § 1970 Bürgerliches Gesetzbuch werden durch Aufgebot die Nachlassgläubiger aufgefordert, ihre Rechte geltend zu machen, um Rechtsnachteile auszuschließen.

    Kalenderblatt - 20. April

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