Atomteststoppabkommen

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Atomtestabkommen;

    1963 geschlossenes Abkommen zwischen den USA, England und der UdSSR, dem 1964 neben anderen Staaten auch die Bundesrepublik Deutschland beitrat. Die Atommächte Frankreich und China sind nicht Mitglieder. Nach dem Abkommen sind alle Kernwaffentests (ausgenommen unterirdische) verboten. Unterirdische Atomwaffentests werden von einigen Staaten (z.B. Indien und Pakistan) weiterhin durchgeführt.

    1996 verabschiedete die UN-Generalversammlung einen umfassenden Atomteststoppvertrag, der bislang jedoch noch nicht von allen 44 erwähnten Staaten ratifiziert wurde.