Arbeitsvertrag

    Aus WISSEN-digital.de

    gegenseitiger, formloser, schuldrechtlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welcher beiden Seiten Rechte und Pflichten einräumt. Der Arbeitsvertrag verpflichtet zur entgeltlichen Arbeitsleistung, zur Treue- und Fürsorgepflicht. Durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages begründet sich ein Arbeitsverhältnis. Er endet durch Kündigung.

    Kalenderblatt - 20. September

    1792 Die europäische Koalition, die gegen die französische Revolutionsarmee marschiert, kann in der "Kanonade von Valmy" nur ein Unentschieden erringen. Dieses wird in Paris als riesiger Sieg gefeiert und gibt dem Patriotenheer enormen Auftrieb.
    1819 Der österreichische Staatskanzler Metternich zwingt mit den Karlsbader Beschlüssen dem deutschen Staatenbund sein konservatives Sicherheitsprogramm (unter anderem Zensur, Verbot der Burschenschaften) auf.
    1882 In Berlin werden die ersten elektrischen Straßenlampen Europas angezündet.