Arbeitsgericht
Aus WISSEN-digital.de
Gerichtsbarkeit, vor der Streitfälle privatrechtlicher Natur zwischen Tarifpartnern oder auch Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Verhandlung kommen. Entschieden wird nach dem Arbeitsgerichtsgesetz durch Urteil. Die arbeitsrechtlichen Streitigkeiten werden von folgenden Gerichten verhandelt: Die Arbeitsgerichte bilden die erste Instanz, die Landesgerichte die Berufungsinstanz und das Bundesarbeitsgericht in Erfurt die Revisionsinstanz.
Kalenderblatt - 29. März
1894 | 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen. |
1958 | Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich. |
1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
Magazin
- SEO-Trends 2024: Die Evolution digitaler Strategien und ihre Auswirkungen
- Balkonkraftwerke - welche Vor- und Nachteile gibt es?
- Chargenrückverfolgung erfolgreich in das Unternehmen integrieren
- Einkommensteuererklärung - lohnt sich die freiwillige Abgabe?
- E-Scooter: Wissenswertes über einen aktuellen Mobilitätstrend