Arbeitsgericht

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    Gerichtsbarkeit, vor der Streitfälle privatrechtlicher Natur zwischen Tarifpartnern oder auch Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Verhandlung kommen. Entschieden wird nach dem Arbeitsgerichtsgesetz durch Urteil. Die arbeitsrechtlichen Streitigkeiten werden von folgenden Gerichten verhandelt: Die Arbeitsgerichte bilden die erste Instanz, die Landesgerichte die Berufungsinstanz und das Bundesarbeitsgericht in Erfurt die Revisionsinstanz.