Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: ABM;
wirtschaftspolitische Maßnahmen in Krisenzeiten, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen.Von der Bundesanstalt für Arbeit finanziert. Die Förderung wird bevorzugt an schwer vermittelbare oder ältere Arbeitslose vergeben; die geförderte Arbeit sollte dem öffentlichen Interesse dienen und zusätzlich sein, d.h. sie würde ohne die Förderung nicht oder nicht sofort verrichtet werden. Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich längstens zwölf Monate in einer ABM tätig sein, Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr können drei Jahre gefördert werden.
Es existieren zwei Arten der Arbeitsbeschaffung: 1. direkte Arbeitsbeschaffung mit öffentlichen Mitteln, d.h. Ausführung von Notstandsarbeiten (siehe oben); 2. indirekte Arbeitsbeschaffung, d.h. Erhöhung der Kaufkraft durch Staatsaufträge an die Privatwirtschaft und Handelsabkommen mit dem Ausland.
2004 wurden die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen rechtlich verändert und mit Strukturanpassungsmaßnahmen zusammengefasst.
Kalenderblatt - 20. April
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