Arbeitgeberanteil
Aus WISSEN-digital.de
der in Deutschland gesetzlich geregelte Beitrag, den der Arbeitgeber zur Sozialversicherung der Arbeitnehmer zu leisten hat. In Kranken-, Renten-, Pflege- sowie in der Arbeitslosenversicherung sind dies 50 Prozent des Beitragssatzes. Die Unfallversicherung tragen die Arbeitgeber ganz.
Kalenderblatt - 17. Juli
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