Arbeitgeberanteil

    Aus WISSEN-digital.de

    der in Deutschland gesetzlich geregelte Beitrag, den der Arbeitgeber zur Sozialversicherung der Arbeitnehmer zu leisten hat. In Kranken-, Renten-, Pflege- sowie in der Arbeitslosenversicherung sind dies 50 Prozent des Beitragssatzes. Die Unfallversicherung tragen die Arbeitgeber ganz.

    Kalenderblatt - 17. Juli

    1789 Der französische König Ludwig XVI. wird aus Versailles ins revolutionäre Paris gebracht.
    1917 Der englische König Georg V. benennt im Ersten Weltkrieg seine Dynastie um. Um ein Zeichen gegen den Kriegsgegner Deutschland zu setzen, heißt sein Haus von diesem Tag an Windsor und nicht mehr Sachsen-Coburg-Gotha.
    1945 Die Potsdamer Konferenz, an der die Regierungschefs von Großbritannien (Churchill), der USA (Truman) und der UdSSR (Stalin) teilnehmen, wird eröffnet.