Anwaltszwang

    Aus WISSEN-digital.de

    vor Land- und allen höheren Gerichten sind die Prozessparteien verpflichtet, sich durch einen bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten zu lassen, § 78 Absatz 1 Zivilprozessordnung.