Antrag
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- Zivilrecht; §§ 145 ff Bürgerliches Gesetzbuch: die einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der eine Person einer anderen Person (Erklärungsempfänger) den Abschluss eines Vertrages so anbietet (Angebot, Offerte), dass das Zustandekommen des Vertrages nur von der Zustimmung (Annahme) des Erklärungsempfängers abhängt.
- Öffentliches Recht: die von einem möglichen Berechtigten an die Verwaltung gerichtete Aufforderung zu einem bestimmten Verhalten (z.B. Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung).
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |