Antichrese

    Aus WISSEN-digital.de

    (griechisch-lateinisch)

    das vom Schuldner an den Gläubiger übertragene Recht der Pfandnutzung; so genanntes Nutzungspfandrecht, § 1213 Bürgerliches Gesetzbuch. Der Pfandgläubiger ist sowohl zur Verwertung als auch zur Nutzung der Sache berechtigt, wenn die Einigung inhaltlich auch die Nutzung der Sache beinhaltet.

    Kalenderblatt - 18. Februar

    1943 Die Geschwister Hans und Sophie Scholl verteilen in der Universität München Flugblätter, in denen sie zum passiven Widerstand gegen das Hitler-Regime aufrufen.
    1960 Argentinien, Brasilien, Chile, Mexiko, Paraguay, Peru und Uruguay gründen eine lateinamerikanische Freihandelszone.
    1962 Eine verheerende Sturmflut richtet in Deutschland schwere Schäden an und fordert mehrere Menschenleben.