Antichrese
Aus WISSEN-digital.de
(griechisch-lateinisch)
das vom Schuldner an den Gläubiger übertragene Recht der Pfandnutzung; so genanntes Nutzungspfandrecht, § 1213 Bürgerliches Gesetzbuch. Der Pfandgläubiger ist sowohl zur Verwertung als auch zur Nutzung der Sache berechtigt, wenn die Einigung inhaltlich auch die Nutzung der Sache beinhaltet.
Kalenderblatt - 18. Februar
1943 | Die Geschwister Hans und Sophie Scholl verteilen in der Universität München Flugblätter, in denen sie zum passiven Widerstand gegen das Hitler-Regime aufrufen. |
1960 | Argentinien, Brasilien, Chile, Mexiko, Paraguay, Peru und Uruguay gründen eine lateinamerikanische Freihandelszone. |
1962 | Eine verheerende Sturmflut richtet in Deutschland schwere Schäden an und fordert mehrere Menschenleben. |
Magazin
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