Anteilswert
Aus WISSEN-digital.de
Preis, zu dem ein Anleger seine Fondsanteile zurückgeben kann. Der Anteilswert berechnet sich aus dem Wert des Fondsvermögens dividiert durch die Zahl der insgesamt ausgegebenen Anteile an einem bestimmten Stichtag. Da der Anleger beim Kauf eines Anteils Miteigentümer am Fondsvermögen wird, hat er einen Anspruch darauf, seine Anteile zum jeweiligen Anteilswert wieder zurückgeben zu können. Der Anteilswert wird daher auch Rücknahmepreis genannt.
Kalenderblatt - 22. Januar
1949 | Mao-Truppen besetzen Peking. |
1972 | Die Europäische Gemeinschaft (EG) wird erweitert: Großbritannien, Irland und Dänemark unterzeichnen die Urkunden zum EG-Beitritt. |
1975 | Der amerikanische Präsident Gerald Ford unterzeichnet Verträge zur Beschränkung von B- und C-Waffen. |
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