Amtseid
Aus WISSEN-digital.de
Eid, den ein Staatsoberhaupt (Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesminister) zu Beginn seines Amtsantritts zu leisten hat. Der Amtseid hat die Form eines feierlichen Gelöbnisses in dem das Staatsoberhaupt versichert, die Amtsobliegenheiten gewissenhaft zu erfüllen sowie die Verfassung und die Gesetze zu achten. Er entspricht dem Diensteid bei Beamten und Soldaten.
Kalenderblatt - 5. Dezember
1154 | Der Kaiser des Heiligen Römischen Reichs, Friedrich Barbarossa, verkündet seine Lehensgesetze. |
1757 | In der Schlacht von Leuthen im Siebenjährigen Krieg besiegt die Armee Friedrichs des Großen die zahlenmäßig dreifach überlegenen österreichischen Truppen vollständig. |
1775 | Das Sturm-und-Drang-Drama "Die Reue nach der Tat" von Heinrich Leopold Wagner wird in Hamburg uraufgeführt. |
Magazin
- Die Zukunft des Spielens: Aktuelle Trends und Entwicklungen bei Microsoft, Sony und Nintendo
- Wirte in der Krise - Der Kampf der Gastronomen ums Überleben
- Mit Sachbezügen die Leistung der Mitarbeiter wertschätzen
- Innovationen in der Energieversorgung: Wasserstofftechnologie auf dem Vormarsch
- Biometrie im Fokus: die Revolution der persönlichen Identifizierungstechnologien