Amortisation

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    1. Gerichtsverfahren, mit dem Dokumente für nichtig erklärt werden sollen.
    2. Allmähliche Tilgung einer Verbindlichkeit, planmäßige Abtragung einer Schuld, besonders Hypotheken, öffentliche Anleihen, Obligationen.
    3. Rückziehen von Aktien oder Anteilen, um das Kapital einer Gesellschaft herabzusetzen.
    4. Bei einer Investition, z.B. Kauf einer Maschine, ist die Amortisation die Deckung der Kosten für das Investitionsobjekt durch die Erträge, die selbiges gebracht hat.