Aminosäuren

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    frei oder gebunden (als Eiweißbausteine) vorkommende aliphatische Karbonsäuren und aromatische Säuren (-COOH), die mit einer Aminogruppe (-NH2) substituiert sind. Die allgemeine Formel lautet: R-CH(NH2)-COOH.


    Die 20 wichtigsten Aminosäuren sind: Alanin (Ala), Arginin (Arg), Asparagin (Asn), Asparaginsäure (Asp), Cystein (Cys; Schwefelquelle), Glutamin (Gln), Glutaminsäure (Glu), Glycin (Gly), Histidin (His), Isoleucin (Ile), Leucin (Leu), Lysin (Lys), Methionin (Met), Phenylalanin (Phe), Prolin (Pro), Serin (Ser), Threonin (Thr), Tryosin (Try), Tryptophan (Trp), Valin (Val). Diese 20 Aminosäuren werden von Nukleinsäuren codiert (genetischer Code).

    Einmal unterscheidet man vier Gruppen, die nach den Seitenketten (R-) geordnet sind:

    1. Aminosäuren mit einer reinen Kohlenwasserstoffseitenkette,#Aminosäuren mit nichtionisierten, aber polar wirkenden Gruppen (-OH, -SH, -CONH2 und heterozyklische Gruppen),
    2. saure Aminosäuren oder Monoaminodikarbonsäuren,#basische Aminosäuren oder Diaminomonokarbonsäuren.Man unterscheidet die Aminosäuren zum anderen nach denen, die der Körper selbst herstellen kann, und nach denen, die durch die Nahrung zugeführt werden müssen. Letztere sind Isoleucin, Leucin, Lysin, Methionin, Phenylalanin, Threonin, Tryosin, Valin, bedingt auch Arginin und Histidin.

    Reagiert nun die Carboxylgruppe (-COOH) einer Aminosäure mit der Aminogruppe (-NH2) einer anderen Aminosäure, entsteht eine so genannte Peptidbindung (Peptide). Geschieht dies mehrfach, entsteht ein kettenförmiges Gebilde aus 50 und mehr Einheiten, das dann als Polypeptid bezeichnet wird. Ein Protein kann aus einer Polypeptidkette oder aus mehreren Ketten bestehen. Durch die Vorschrift, die durch die Nukleinsäure festgelegt wird, können aus den 20 Aminosäuren unzählige verschiedene Proteine mit ebenso vielen Eigenschaften gebildet werden. Aus den Aminosäuren werden so auch Hormone und Pigmente gebildet. Aminosäuren treten außerdem bei wichtigen Reaktionen in Stoffwechselzyklen auf.

    Kalenderblatt - 19. März

    1921 Russland und Polen unterzeichnen einen Friedensvertrag.
    1953 Der Bundestag billigt die deutsch-alliierten Verträge, die später Deutschlandvertrag genannt werden. In ihnen wird das Ende des Besatzungsstatus und die Wiedererlangung der Souveränität geregelt.
    1956 Die Bundesrepublik erlässt das Soldatengesetz, in dem die Forderungen an eine demokratische Armee dargelegt werden.