Altersgrenze
Aus WISSEN-digital.de
Höchstdienstalter von Beamten. Bei Erreichung der Altersgrenze wird der Beamte in den Ruhestand (Pensionierung) versetzt. In Deutschland liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren; bei Beamten des Polizeivollzugsdiensts und bei Berufssoldaten beim Ende des 60. Lebensjahres.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |