Altölverordnung

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    Abk.: AltölVO;

    seit 27. Oktober 1987 in Deutschland geltende Verordnung.

    Die Altölverordnung ist in drei Abschnitte gegliedert: Allgemeine Bestimmungen, Anforderungen an die Abgabe von Verbrennungsmotoren- oder Getriebeölen und Schlussbestimmungen. Sie enthält außerdem die Eingangsformel und Anlagen zu § 5 Absatz 3 und § 6 Absatz 1 und 2.

    § 1 enthält Vorschriften über die Aufarbeitung von Altölen, § 2 nennt die Altöle, die zur Aufarbeitung geeignet sind, § 3 nennt Grenzwerte, § 4 regelt die Entnahme, die Untersuchung und Aufbewahrung von Proben, § 5 enthält ergänzende Erklärungen.

    Die "Richtlinie zur Förderung der Aufarbeitung von Altöl zu Basisöl" vom 1. Oktober 2001 ist am 7. November 2001 in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, aus Gründen des Umweltschutzes und angesichts der begrenzten Verfügbarkeit fossiler Ressourcen den Anteil aufgearbeiteten Altöls auf dem Markt zu erhöhen.