Allmende

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    (mittelhochdeutsch "was allen gemeinsam gehört")

    das Gemein(de)land ("allgemeines" im Gegensatz zum "privaten"), die "gemeine Mark", die im Unterschied zu der in Hufen, Zelgen u.Ä. aufgeteilten Dorfgemeindeflur von den Gemeindegenossen ungeteilt genutzt oder deren Ertrag geteilt wurde (Weide, Wald, Gewässer, Brunnen, Steinbrüche usw.).

    Von besonderer Bedeutung war das Recht jedes Dorfgenossen, im Allmendewald Neuland zu roden ("Neubruch"), das dann zum Eigenbesitz wurde. Die aus der germanischen Agrarverfassung überkommene Allmende erhielt sich bis zu den Agrarreformen des 19. Jh.s, besteht heute noch teilweise in Süddeutschland und in der Schweiz.