Alliierter Kontrollrat

    Aus WISSEN-digital.de

    gemeinsame oberste Kontrollbehörde der alliierten Sieger- und Besatzungsmächte Frankreich, Großbritannien, UdSSR und USA nach dem zweiten Weltkrieg in Deutschland und Österreich. Er wurde gemäß dem Potsdamer Abkommen (Viermächteabkommen) im Juni 1945 in Berlin eingesetzt. Er war zuständig in Angelegenheiten, die Deutschland als Ganzes betrafen. Der Kontrollrat bestand in Deutschland aus den vier Militärbefehlshabern der Besatzungszonen. Mit dem Austritt der sowjetischen Vertreter aus dem Kontrollrat wurde er funktionsunfähig und wurde aufgelöst.