Allgemeine Geschäftsbedingungen

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    Abk.: AGB; umgangssprachlich auch: Kleingedrucktes;

    § 1 Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; vorformulierte Vertragsbedingungen, die die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen bei Vertragsabschluss auferlegt. Sie regeln z.B. Leistungsort, Zahlungsart, Gerichtstand usw. Unwirksam sind Klauseln, die den Vertragsgegner unangemessen benachteiligen oder den Verwender der AGB einseitige Vorteile einräumen, z.B. Ausschluss der Haftung für grobes Verschulden.

    Bei Vertragsabschluss hat der Verwender ausdrücklich auf die AGB hinzuweisen; die andere Partei muss diese zur Kenntnis nehmen und sich einverstanden erklären.