Alkoholverbot
Aus WISSEN-digital.de
Allgemein Maßnahmen gegen Alkoholmissbrauch. Rechtliche Grundlagen sind das Jugendschutzgesetz und das Gaststättengesetz.
Nach § 4 Jugendschutzgesetz das Abgabeverbot von Branntwein (oder branntweinhaltige Getränke und Lebensmittel) an Kinder (bis 14 Jahre) und Jugendliche (14-18 Jahre) in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonstiger Öffentlichkeit. Andere alkoholische Getränke dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur abgegeben werden, wenn sie von einem Erziehungsberechtigten oder einer Person begleitet werden, die auf Grund einer Vereinbarung mit dem Erziehungsberechtigten die Aufgaben der Personensorge wahrnimmt.
Außerdem dürfen in der Öffentlichkeit alkoholische Getränke nicht an Automaten angeboten werden, wenn nicht sichergestellt werden kann, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren diese nicht entnehmen können.
Nach § 20 Gaststättengesetz ist verboten, Branntwein oder überwiegend branntweinhaltige Lebensmittel durch Automaten anzubieten. Die Verabreichung alkoholischer Getränke an Betrunkene ist ebenfalls nicht gestattet.
Kalenderblatt - 25. April
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1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |