Aliud

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch "ein anderes")

    eine dem Gläubiger erbrachte Leistung, die nicht die vereinbarte darstellt, sondern eine andere; z.B. der Verkäufer liefert nicht die Sache die der Käufer gekauft hat, sondern eine andere. Der Vertrag gilt dann als nicht erfüllt, §§ 320 ff. Bürgerliches Gesetzbuch.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.