Aliud

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch "ein anderes")

    eine dem Gläubiger erbrachte Leistung, die nicht die vereinbarte darstellt, sondern eine andere; z.B. der Verkäufer liefert nicht die Sache die der Käufer gekauft hat, sondern eine andere. Der Vertrag gilt dann als nicht erfüllt, §§ 320 ff. Bürgerliches Gesetzbuch.