Aktuelle Stunde

    Aus WISSEN-digital.de

    1965 im Deutschen Bundestag eingerichtete Möglichkeit, Stellungnahmen des Parlaments in Form von außerordentlichen Plenarsitzungen zu aktuellen Beschlüssen oder Fragen von allgemeinem Interesse innerhalb von 60 bis 90 Minuten auszusprechen. Als Voraussetzung gilt, dass mindestens eine Fraktion oder 5 % der Abgeordneten dies fordern; auch der Ältestenrat kann eine Aktuelle Stunde vereinbaren. Die Redezeit jedes Vortragenden beträgt maximal fünf Minuten; die Gesamtzeit darf eine Stunde nicht überschreiten; die Redezeiten von Mitgliedern der Bundesregierung oder des Bundesrates werden nicht eingerechnet.