Aktivlegitimation

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    auch Sachlegitimation genannt, ist die Berechtigung zur Erhebung einer Klage. Sie ist zu unterscheiden von der Passivlegitimation (Beklagtenbefugnis) und der Prozessführungsbefugnis. Aktivlegitimiert ist derjenige, dem das geltend gemachte Recht auch wirklich zusteht. Ob dem so ist, entscheidet sich auf der Grundlage materiellen Rechts.

    Ggs. zu: Passivlegitimation

    Kalenderblatt - 11. September

    1801 Uraufführung von Friedrich Schillers romantischer Tragödie "Die Jungfrau von Orleans" in Leipzig.
    1894 Anlässlich der Einweihung des Palazzo Publico wird die Nationalhymne San Marinos zum ersten Mal zur Aufführung gebracht.
    1901 In der Bucht von Danzig treffen sich Kaiser Wilhelm II. und Zar Nikolaus II. bei einer Flottenparade zu einer politischen Aussprache.