Aktiengesetz
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Bundesgesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien. Gegliedert in vier Bücher:
§§ 1-277 Aktiengesetz (erstes Buch) enthalten u.a. allgemeine Vorschriften zur Aktiengesellschaft, deren Gründung, Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter, Verfassung der Aktiengesellschaft, über den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Auflösung.
§§ 278-290 Aktiengesetz (zweites Buch) regeln die Vorschriften der Kommanditgesellschaft auf Aktien.
§§ 291-337 Aktiengesetz (drittes Buch) regeln die verbundenen Unternehmen und §§ 394-410 Aktiengesetz (viertes Buch) enthalten die Sonder-, Straf- und Schlussvorschriften.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |