Aktiengesetz
Aus WISSEN-digital.de
Bundesgesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien. Gegliedert in vier Bücher:
§§ 1-277 Aktiengesetz (erstes Buch) enthalten u.a. allgemeine Vorschriften zur Aktiengesellschaft, deren Gründung, Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter, Verfassung der Aktiengesellschaft, über den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Auflösung.
§§ 278-290 Aktiengesetz (zweites Buch) regeln die Vorschriften der Kommanditgesellschaft auf Aktien.
§§ 291-337 Aktiengesetz (drittes Buch) regeln die verbundenen Unternehmen und §§ 394-410 Aktiengesetz (viertes Buch) enthalten die Sonder-, Straf- und Schlussvorschriften.
Kalenderblatt - 30. November
1936 | Die Hitlerjugend, Jugendorganisation der NSDAP, wird gesetzlich verankert. Die Mitgliedschaft ist für alle 10- bis 18-Jährigen Pflicht. |
1939 | Der finnisch-sowjetische Winterkrieg bricht aus. |
1948 | Berlin wird mit der Absetzung des bisherigen Magistrats im Sowjetsektor durch die SED endgültig in Ost und West gespalten. |
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