Akkreditiv

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Auftrag an eine Bank, an einen Dritten eine Zahlung zu leisten, entweder gegen bloße Legitimation (Bar-Akkreditiv) oder bestimmte Dokumente (Dokumenten-Akkreditiv).
    2. Beglaubigungsschreiben (eines Diplomaten), das er bei Amtsantritt dem Präsidenten des Empfangsstaates vorlegen muss.

    Kalenderblatt - 18. Februar

    1943 Die Geschwister Hans und Sophie Scholl verteilen in der Universität München Flugblätter, in denen sie zum passiven Widerstand gegen das Hitler-Regime aufrufen.
    1960 Argentinien, Brasilien, Chile, Mexiko, Paraguay, Peru und Uruguay gründen eine lateinamerikanische Freihandelszone.
    1962 Eine verheerende Sturmflut richtet in Deutschland schwere Schäden an und fordert mehrere Menschenleben.