Akkord (Wirtschaft)
Aus WISSEN-digital.de
(lateinisch-französisch)
- siehe Akkordlohn und Akkordarbeit.
- im Handelsrecht ein Vertrag oder (Zwangs-)Vergleich zwischen Gläubiger und Schuldner.
- gütlicher Ausgleich zwischen gegensätzlichen Interessen.
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |