Akkord (Wirtschaft)

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch-französisch)

    1. siehe Akkordlohn und Akkordarbeit.
    2. im Handelsrecht ein Vertrag oder (Zwangs-)Vergleich zwischen Gläubiger und Schuldner.
    3. gütlicher Ausgleich zwischen gegensätzlichen Interessen.

    Kalenderblatt - 20. April

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    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.