Abschluss

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    1. im Handelsrecht: ein Handelsgeschäft wird abgeschlossen.
    2. im Privatrecht: der Begriff für das Zustandekommen eines Vertrages.
    3. nach dem Handelsgesetzbuch (HGB § 242ff.) die Verpflichtung für Kaufleute, einen Jahresabschluss ihrer Geschäftstätigkeiten am Ende eines Geschäftsjahres zu erstellen. Der Jahresabschluss besteht aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung, für Kapitalgesellschaften gelten zusätzliche Anforderungen.