Abschiebung

    Aus WISSEN-digital.de

    Nach §§ 58 ff. Aufenthaltsgesetz die Entfernung eines Ausländers aus dem Bundesgebiet unter Anwendung eines unmittelbaren Zwanges. Sie ist Vollzug der Ausweisung. Die Abschiebung des Ausländers muss formalrechtlich begründet sein und darf unter Achtung der Menschenrechte nicht in einen Staat erfolgen, in dem sein Leben oder seine Freiheit bedroht wird (siehe auch Asyl).

    Kalenderblatt - 20. April

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    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.