Abolition (Recht)

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    Niederschlagung bereits anhängiger, aber noch nicht abgeschlossener Verfahren. Diesen Verzicht auf weitere Ermittlung oder Bearbeitung eines anhängigen Strafverfahrens nennt man Einzelabolition; die Generalabolition betrifft mehrere Fälle. In Straffreiheitsgesetzen ist häufig mit der Amnestie bezüglich der gleichen Straftatbestände auch die Abolition verbunden.