Abnahme
Aus WISSEN-digital.de
im Baurecht (Bauabnahme) das Prüfen von genehmigungspflichtigen (Baugenehmigung) baulichen Anlagen auf Einhaltung der Gütevorschriften.
Im Zivilrecht die Entgegennahme der Leistung durch den Gläubiger aufgrund eines Kauf- oder Werkvertrages.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |