Abnahme

    Aus WISSEN-digital.de

    im Baurecht (Bauabnahme) das Prüfen von genehmigungspflichtigen (Baugenehmigung) baulichen Anlagen auf Einhaltung der Gütevorschriften.

    Im Zivilrecht die Entgegennahme der Leistung durch den Gläubiger aufgrund eines Kauf- oder Werkvertrages.