Ablass

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch: indulgentia)

    nach der Lehre der katholischen Kirche der Erlass von zeitlichen Sündenstrafen (nach Tilgung der Schuld) auf Grund von Buß- und Sühnetaten.

    Seit dem 9. Jh. wurde die germanische Rechtsauffassung der geldlichen Bußleistung zur Abgeltung der Blutrache für die Tötung eines Menschen (Wergeld) ins Kirchenrecht aufgenommen. Im 13. Jh. fand die Lehre vom "Schatz der überschüssigen guten Werke der Heiligen" Eingang. Die wahre Reue des Sünders blieb nach der Kirchenlehre Voraussetzung für die Wirksamkeit des Ablasses. In der Zeit der Kreuzzüge (1100-1250) wurde es üblich, für verwirkte Bußen Ersatz in Form von Wallfahrt, Kreuzfahrt usw. oder Geldabgaben zu leiten. Ablass wurde auch gewährt für den Bau von Kirchen, Hospitälern, Brücken, Straßen. Bonifatius VIII. führte 1300 den Jubiläums-Ablass ein.

    Im 15./16. Jh. uferte das Ablasswesen aus; im Volk herrschte die Meinung, man könne Sünden durch Geld abgelten. Der Missbrauch des Ablasses wurde von Luther angeprangert: Allein die Gnade Gottes, nicht der eigene Verdienst, "rechtfertige" den Menschen. Das Konzil von Trient verwarf Luthers Lehre, was die Kluft zwischen Reformierten und Katholiken vergrößerte.

    1999 wurde in Augsburg von Katholiken und Lutheranern die "Gemeinsame Erklärung" unterzeichnet. In ihr wurde der Jahrhunderte alte Glaubensstreit über die so genannte Rechtfertigungslehre beigelegt; Luthers These wurde als nicht mehr kirchentrennend anerkannt.

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