Abgaben
Aus WISSEN-digital.de
Gelder, die der Staat auf Grund seiner öffentlichen Finanzhoheit von Unternehmern und Privatpersonen erhebt; Man unterscheidet:
1. Steuerabgaben;
2. Sozialabgaben;
3. sonstige Abgaben: Hierzu gehören
a) Abgaben ohne Gegenleistung (generelle Abgaben) wie z.B. Zölle, Abschöpfungen;
b) spezielle Abgaben, die auf einer Gegenleistung beruhen und meist dem Lastenausgleich dienen.
Die Betreibung und Verwaltung der Abgaben wird in der Bundesrepublik Deutschland seit 1977 in der Abgabenordnung, Abk.: AO, geregelt.
Kalenderblatt - 30. November
1936 | Die Hitlerjugend, Jugendorganisation der NSDAP, wird gesetzlich verankert. Die Mitgliedschaft ist für alle 10- bis 18-Jährigen Pflicht. |
1939 | Der finnisch-sowjetische Winterkrieg bricht aus. |
1948 | Berlin wird mit der Absetzung des bisherigen Magistrats im Sowjetsektor durch die SED endgültig in Ost und West gespalten. |
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