Abfallbeseitigungsgesetz

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    Abk.: AbfG;

    seit 1977 (vierte Novelle 1986) gültiges Bundesgesetz über die Entsorgung von Reststoffen aus Industrie und Haushalt (im Zuständigkeitsbereich der Kommunen) bzw. über die Rückgewinnung von Wertstoffen. Die fünfte Novelle von 1996, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, legt im Rahmen der EU-Verordnungen verstärkt Wert auf Recycling- und Wiederverwertungssysteme in der Abfallwirtschaft.