ADR (Börse)
Aus WISSEN-digital.de
Abk. von: American Depository Receipt;
von US-amerikanischen Banken herausgegebene Hinterlegungsscheine für nichtamerikanische Aktien. In den USA werden ausländische Aktien i. d. R. nicht in Form einer Aktie (Urkunde), sondern als so genannte American Depository Receipts notiert. Dies sind Urkunden, die dem Inhaber einen Anteil an einem Unternehmen verbriefen, ohne dass er die eigentlichen Aktien in seinen Besitz bekommt. Die Originalaktienurkunden werden von dem emittierenden Unternehmen bei einer US-amerikanischen Bank hinterlegt und dort verwahrt. ADRs verbriefen damit das Recht an einer oder mehreren hinterlegten Aktien und damit indirekt die Teilhaberschaft an dem emittierenden Unternehmen.
Kalenderblatt - 6. Dezember
1882 | Carl Millöckers Operette "Der Bettelstudent" wird in Wien uraufgeführt. |
1882 | Die deutsche Kolonialbewegung schafft sich mit der Gründung des "Deutschen Kolonialvereins" ein zentrales Organ. |
1890 | Die Oper "Die Trojaner. Erster Teil – Die Einnahme von Troja" von Hector Berlioz wird in Karlsruhe in der deutschen Fassung uraufgeführt. |
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