ABC-Waffen

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk. für: atomare, biologische und chemische Waffen,

    die Bundesrepublik Deutschland hat sich 1954 in den Pariser Verträgen verpflichtet, keine ABC-Waffen herzustellen oder zu besitzen.

    Zu den Atomwaffen zählen Gefechtsköpfe von Raketen, Bomben, Minen sowie Torpedos mit Sprengladungen aus Kernsprengstoffen. Bei der Detonation entsteht ein Atompilz, Radioaktivität kann über weite Strecken durch Winde verbreitet werden.

    Die biologischen Waffen und bakteriologischen Waffen verseuchen in ihrem Wirkungsbereich die gesamte Umwelt und die darin lebenden Menschen, Tiere und Pflanzen. Sie werden bisher nicht eingesetzt und ihre Nutzung gilt völkerrechtlich als nicht zulässig.

    Die Wirkung von chemischen Waffen tritt verzögert auf. Nach dem Abwurf oder der Versprühung entwickelt sich eine chemische Reaktion. Man unterscheidet nach dem Ort der Wirkung beim Menschen die Augen-, Nasen- und Rachenreizstoffe (so genanntes Tränengas) sowie Lungen-, Haut- und Nervengifte.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.