Öffentlichkeit

    Aus WISSEN-digital.de

    1. das öffentliche Leben; die Gesellschaft und die gesellschaftlichen Vorgänge unter Ausklammerung der Privatsphäre der Individuen, soweit diese nicht von Interesse für die Gesellschaft ist; die Öffentlichkeit wird unter anderem durch die "öffentliche Meinung" repräsentiert.
    1. in § 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes definiertes Prinzip, dass Gerichtsverhandlungen in der Regel nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden dürfen; dagegen stehen nur Bestimmungen höherwertigen Rechts, wie z.B. der Schutz der Prozessbeteiligten (Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit); Schutz der Menschenwürde (Ausschluss der Öffentlichkeit z.B. bei Verhandlungen in Familien- und Kindschaftssachen); trotz des Prinzips der Öffentlichkeit ist in Deutschland die direkte mediale Übertragung von Verhandlungen via Rundfunk und Fernsehen nicht gestattet.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.