Zwei-Schwerter-Lehre

    Aus WISSEN-digital.de

    bereits vorweggenommen von Papst Gelasius I. (492 bis 496) durch die "Zwei-Gewalten-Lehre", d.h. die Lehre von der Autorität der Bischöfe einerseits und die königliche Gewalt andererseits.

    Seit dem Investiturstreit kam die eigentliche Zwei-Schwerter-Lehre auf, sie wurde unter anderem von Bernhard von Clairvaux und besonders von Papst Bonifaz VIII. verfochten und bestimmte das Verhältnis von päpstlicher und kaiserlicher Gewalt. Sie berief sich auf das Christuswort "Hier sind zwei Schwerter" und fußte auf der Doktrin, dass die Kaisergewalt des Römerreiches nach dessen Ende auf den Papst und durch ihn auf die Franken und dann auf die Deutschen übergangen sei.

    Die Zwei-Schwerter-Lehre besagt, dass unter den beiden "Schwertern" die geistliche und die weltliche Macht zu verstehen seien, über die beide letztlich das Papsttum verfügen könne. Einem Kaiser, der seine Pflicht nicht erfülle, könne der Papst sein Amt wieder entziehen, und es stehe ihm zu, das Kaisertum auch einem nichtdeutschen Fürsten zu übertragen. Die weltliche Gewalt sei päpstliches Lehen. Die Zwei-Schwerter-Lehre spielte in den Kämpfen zwischen Kaisertum und Papsttum des Hoch- und Spätmittelalters eine entscheidende Rolle.