Zwangsverwaltung
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richterlich angeordnete Verwaltung von Grundstücken oder Betrieben durch einen amtlich bestellten Zwangsverwalter (Sequester). Wird im Rahmen eines Konkursverfahrens durchgeführt, wobei anders als bei der Zwangsversteigerung die Schuld aus den Erträgen des verwalteten Objektes gedeckt wird, welches später wieder in den Besitz des Schuldners übergeht. Wird auch z.B. während eines Rechtsstreites bei ungeklärten Besitzverhältnissen angewandt.
Kalenderblatt - 24. April
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1947 | Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte. |