Zwangsvergleich

    Aus WISSEN-digital.de

    im Konkurs- oder Vergleichsverfahren ein von der Mehrheit der nicht bevorrechtigten Gläubiger mit dem Schuldner abgeschlossener Vergleich, dem nach gerichtlicher Bestätigung auch die übrigen, nicht bevorrechtigten Gläubiger unterworfen sind. Mit dem In-Kraft-Treten der neuen Insolvenzordnung am 1.1.1999 ist der Zwangsvergleich in Deutschland entfallen.