Zwangsvergleich
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im Konkurs- oder Vergleichsverfahren ein von der Mehrheit der nicht bevorrechtigten Gläubiger mit dem Schuldner abgeschlossener Vergleich, dem nach gerichtlicher Bestätigung auch die übrigen, nicht bevorrechtigten Gläubiger unterworfen sind. Mit dem In-Kraft-Treten der neuen Insolvenzordnung am 1.1.1999 ist der Zwangsvergleich in Deutschland entfallen.
Kalenderblatt - 25. April
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1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |