Zungenlähmung

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    auch: Glossoplegie;

    Wird hervorgerufen durch Schädigung des Nervus hypoglossus, des motorischen Zungennerven. Bei doppelseitiger Schädigung kann nur noch der Zungengrund gehoben werden, bei einseitiger Schädigung weicht die Zunge beim Herausstrecken nach der kranken Seite ab. Ist der Nerv in seinem Kerngebiet oder unterhalb davon geschädigt, so kommt es außerdem zu einer Atrophie (Schrumpfung) der gelähmten Zungenhälfte.