Zoll

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    1. altes deutsches Längenmaß; 1 Zoll = 1/12 Fuß = 2,6 Zentimeter.
    1. öffentliche Abgaben, die auf Waren erhoben werden, die in einen anderen Staat eingeführt werden. Zölle werden aber auch auf die Benutzung von Straßen erhoben (Maut), wobei diese Durchfuhrzölle gesamtwirtschaftlich gesehen nur noch eine geringe Rolle spielen. Die Zölle sind indirekte Steuern. Man unterscheidet

    1. Schutzzölle: Sie sollen die inländische Produktion fördern und diese vor Dumpingpreisen aus dem Ausland schützen (auch Ausgleichszölle genannt).

    2. Finanzzölle: Sie sollen dem Staat Einnahmen verschaffen.

    Einfuhrzölle werden auf ausländische Waren erhoben, häufig zur Einfuhrbeschränkung; Ausfuhrzölle erschweren die Ausfuhr inländischer Waren, teilweise um dringend benötigte oder seltene Waren für die einheimische Bevölkerung bereit zu halten. Seit dem Zweiten Weltkrieg setzt sich eine Tendenz zu Zollabbau immer weiter durch. Das deutsche Zollrecht wurde vom Zollkodex der Europäischen Union vom 1.1.1994 weitgehend verdrängt (Zollunion). Im internationalen Handel werden zunehmend Vertragszölle erhoben, die u.a. im Rahmen des GATT, heute unter Überwachung durch die Welthandelsorganisation WTO, vereinbart wurden. Sie stehen im Gegensatz zu autonomen Zöllen, die von der Regierung erhoben werden.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.