Zivilprozess

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch)

    Gerichtsverfahren, in dem private Rechtsstreitigkeiten durch ein Gerichtsurteil entschieden werden. Der Gang des Verfahrens ist in der Zivilprozessordnung geregelt; Gegenstand von Zivilprozessen sind z.B. Familien-, Erb-, Arbeits-, Schuld- und Handelsrecht.

    Im Gegensatz zum Strafprozess, bei dem das Gericht den Sachverhalt ermittelt, urteilt es im Zivilprozess nur über das, was Kläger und Beklagte vorbringen.

    Verfahrensweg des Zivilprozesses: Güteverfahren, Einreichung der Klage beim zuständigen Gericht, Parteivorschläge, Beweisaufnahme, Urteil, dagegen Rechtsmittel und Zwangsvollstreckung. Prozesskostenhilfe kann einer mittellosen Partei gewährt werden.