Zivilprozess
Aus WISSEN-digital.de
(lateinisch)
Gerichtsverfahren, in dem private Rechtsstreitigkeiten durch ein Gerichtsurteil entschieden werden. Der Gang des Verfahrens ist in der Zivilprozessordnung geregelt; Gegenstand von Zivilprozessen sind z.B. Familien-, Erb-, Arbeits-, Schuld- und Handelsrecht.
Im Gegensatz zum Strafprozess, bei dem das Gericht den Sachverhalt ermittelt, urteilt es im Zivilprozess nur über das, was Kläger und Beklagte vorbringen.
Verfahrensweg des Zivilprozesses: Güteverfahren, Einreichung der Klage beim zuständigen Gericht, Parteivorschläge, Beweisaufnahme, Urteil, dagegen Rechtsmittel und Zwangsvollstreckung. Prozesskostenhilfe kann einer mittellosen Partei gewährt werden.
Kalenderblatt - 28. März
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