Zinsabschlag
Aus WISSEN-digital.de
Quellensteuer bei Kapitaleinkünften, die zugleich eine Sonderform der Kapitalertragssteuer ist. Die Steuer auf inländische Zinseinkünfte beträgt 30 %. Sie wird von den Kreditinstituten einbehalten und anschließend direkt an das Finanzamt abgeführt. Allerdings wird die Steuer nur dann abgeführt, wenn der Freibetrag des Steuerpflichtigen überschritten ist. Erteilt der Steuerpflichtige seiner Bank einen entsprechenden Freistellungsauftrag, kann er die Zahlung ganz oder teilweise vermeiden.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |