Widerruf

    Aus WISSEN-digital.de

    1. im Privatrecht die Willenserklärung, die eine andere, noch nicht endgültig wirksame beseitigen soll, z.B. Widerruf eines Testaments.
    2. im Verwaltungsrecht die Aufhebung eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes durch die Behörde.