Wertpapier

    Aus WISSEN-digital.de

    Urkunde, bei der das Vermögensrecht (z.B. Gläubiger- oder Eigentumsrecht) an den Besitz des Papiers gebunden ist. Nach der Art der Übertragbarkeit unterscheidet man Namens- (Rekta-), Order- und Inhaberpapiere. Beispiele für Wertpapiere sind Aktien, Anleihen, Pfandbriefe, Schecks und Wechsel. Börsenfähige Wertpapiere heißen Effekten.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.