Wergeld

    Aus WISSEN-digital.de

    (von althochdeutsch: wer [lateinisch: vir], "Mann")

    im germanischen Recht die Sühnesumme, die den Erben eines Erschlagenen oder dem Verletzten von den Tätern bezahlt werden musste; neben dem Wergeld war ein "Wettgeld" (um den Friedensbruch wettzumachen) an den König zu zahlen.