Wehrbeauftragter

    Aus WISSEN-digital.de

    Als ein für Deutschland völlig neuartiges Parlamentsorgan wurde 1956 nach schwedischem Vorbild der Wehrbeauftragte des Bundestages eingeführt (nach Artikel 45b des Grundgesetzes). Er wird vom Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt, vom Bundestagspräsidenten ernannt und untersteht dessen Dienstaufsicht. Zum Schutz der den Angehörigen der Streitkräfte zustehenden Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle berufen, wird der Wehrbeauftragte, abgesehen vom Handeln aus eigener Initiative, auf Weisung des Parlaments oder des Verteidigungsausschusses zur Prüfung bestimmter Vorgänge im Wehrbereich tätig und hat dem Verteidigungsminister sowie dem Deutschen Bundestag darüber Bericht zu erstatten.