Vollstreckungstitel

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    Vollstreckungstitel sind Urkunden, auf Grund deren die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner betrieben wird.

    1. Endurteile, die rechtskräftig oder vorläufig für vollstreckbar erklärt worden sind.
    1. Prozessvergleiche.
    1. Kostenfestsetzungsbeschlüsse.
    1. Entscheidungen, gegen die das Rechtsmittel der Beschwerde stattfindet.
    1. Vollstreckungsbescheide.
    1. für vollstreckbar erklärte Schiedssprüche (Schiedsgericht) und Schiedsvergleiche.
    1. vollstreckbare Urkunden (Unterwerfungsklausel).
    1. Entscheidungen, die einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung anordnen oder bestätigen.